Ermäßigungskarte Umstrukturierungen
Die Beschäftigungszelle übermittelt dem Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) die Daten der Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Umstrukturierung entlassen wurden und die bei der Beschäftigungszelle eingetragen sind.
Das LfA überreicht den betroffenen Arbeitnehmern spontan eine "Umstrukturierungskarte". Das LfA unternimmt dies nach dem Erhalt dieser Daten und nach dem Erhalt der Entscheidung über das Datum des Endes der Umstrukturierungsperiode durch den Minister der Beschäftigung. Die Karte gilt ab dem Datum der Ankündigung der kollektiven Entlassung bis einschließlich zwölf Monate nach der Eintragung bei der Beschäftigungszelle. Mit dieser Karte kann außerdem ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer einstellt, der im Besitz einer Ermäßigungskarte ist, eine Zielgruppenermäßigung erhalten. Schließlich ermöglicht sie auch dem in der Umstrukturierung befindlichen Arbeitgeber den Erhalt einer teilweisen Rückzahlung der Outplacementkosten.
Zuständige Behörden
FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung
Generaldirektion Arbeitsrecht und juristische Studien
Telefon : 02 233 41 11
E-Mail : dej@emploi.belgique.be
Fähigkeiten : Beschäftigungzelle, Outplacement im Rahmen der Beschäftigungzelle, paritätische Ausbildungsausschüsse, Beschäftigungshilfe.