Erstattung der Wiederbeschäftigungsentschädigung

Das LfA zahlt dem Arbeitgeber in Umstrukturierung unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Wiederbeschäftigungsentschädigung zurück. Auf der Website des LfA wird das gesamte Verfahren erklärt.

Zuständige Behörde

Landesamt für Arbeitsbeshaffung (LfA)

E-Mail : reglement@onem.be
Fähigkeiten : Remboursement d’indemnité de restructuration