Stufenplan im Bereich kollektive Entlassung
Etappe 1 - Bekundung
Der Arbeitgeber teilt den Arbeitnehmern seine Entlassungsabsicht mit.
Der Arbeitgeber überreicht den Arbeitnehmervertretern (Betriebsrat oder Gewerkschaftsdelegation oder AGSA oder Arbeitnehmer) ein schriftliches Dokument (Formular hier verfügbar (auf Französisch), das mindestens folgende Angaben umfasst:
- Gründe für die vorgenommenen Entlassungen;
- Anzahl und Kategorien der betroffenen Arbeitnehmer;
- Anzahl und Kategorien von Arbeitnehmern, die der Arbeitgeber normalerweise beschäftigt;
- Zeitraum, in dem die Entlassung durchgeführt wird;
- Die bei der Auswahl der Arbeitnehmer, die für die Entlassung in Betracht kommen, zugrunde gelegten Kriterien;
- Die Berechnungsweise etwaiger Kündigungsentschädigungen, die nicht kraft Gesetzes oder eines KAA zu leisten sind.
Der Arbeitgeber übermittelt VDAB, FOREM, ACTIRIS bzw. ADG eine Kopie des schriftlichen Dokuments. Ein Exemplar ist außerdem dem Vorsitzenden des Direktionsausschusses des FÖD BASK zu überreichen.
Der Arbeitgeber legt eine Erläuterung vor, die über den Inhalt des Dokuments informiert.
Etappe 2 - Information und Konsultation
Der Arbeitgeber konsultiert die Arbeitnehmervertreter (Betriebsrat, Gewerkschaftsdelegation, AGSA oder Arbeitnehmer). Gemeinsam prüfen sie die Möglichkeiten, die Kollektiventlassung zu verhindern oder ihre Folgen abzumildern. Sie suchen außerdem nach Mitteln und Wegen, um die Auswirkungen der Entlassungen zu mildern (soziale oder flankierende Maßnahmen).
Der Arbeitgeber antwortet auf eventuelle Fragen, Vorschläge oder Bemerkungen.
In diesem Zusammenhang haben die Sozialpartner die Empfehlung Nr. 28 (auf Französisch) für die paritätischen Kommissionen und die Unternehmen in Bezug auf Umstrukturierungen formuliert. Diese Empfehlung zielt darauf ab, bei der Umstrukturierung eines Unternehmens die Qualität der Gespräche zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmervertretern im Interesse aller Beteiligten zu verbessern.
Im Einzelnen werden zwei Empfehlungen formuliert: 1. eine Empfehlung für eine qualitativ hochwertige und effiziente Information und Konsultation und 2. eine Empfehlung über die Informationen, die im Zusammenhang mit Vertragspartnern (insbesondere Subunternehmern und Dienstleistern) bereitgestellt werden müssen.
Etappe 3 - Benachrichtigung über die Kollektiventlassung
Ist der Arbeitgeber der Ansicht, dass das Informations- und Konsultationsverfahren abgeschlossen ist, teilt er seine geplante Kollektiventlassung VDAB, FOREM, ACTIRIS bzw. ADG (Tag X) mit. Diese Benachrichtigung ist dem Vorsitzenden des Direktionsausschusses des FÖD BASK zu überreichen (das entsprechende Formular ist verfügbar (auf Französisch) ).
Inhalt dieser Bekanntmachung:
- Gründe für die vorgenommenen Entlassungen;
- Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer (eingeteilt nach Geschlecht, Altersgruppe, Berufskategorie und Abteilung);
- Anzahl der Arbeitnehmer, die normalerweise beschäftigt werden;
- Zeitraum, in dem die Entlassung erfolgen wird;
- Beratungen, die mit Arbeitnehmervertretern gemäß KAA Nr. 24 stattfanden;
- Administrative Angaben.
In der Bekanntmachung ist außerdem zu bestätigen, dass der Arbeitgeber folgende Bedingungen erfüllt:
- Er muss den Arbeitnehmervertretern einen schriftlichen Bericht vorgelegt haben, das sein Vorhaben zur Durchführung einer kollektiven Entlassung ankündigt.
- Den Mitgliedern des BR bzw. der Gewerkschaft bzw. den Arbeitnehmern muss die Gelegenheit eingeräumt worden sein, Forderungen in Zusammenhang mit der beabsichtigten Entlassung zu stellen und zu diesem Zweck Argumente zu formulieren oder Gegenforderungen zu stellen.
- Den Nachweis erbringen können, dass er sich in Zusammenhang mit diesem Vorhaben mit den Arbeitnehmervertretern getroffen hat.
- Er muss diese Fragen, Argumente und Gegenvorschläge geprüft und darauf reagiert haben.
Etappe 4 - Sperrfrist
Innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Tag X (X bis X+30) :
- können Arbeitnehmervertreter, die konsultiert wurden, Beschwerden in Bezug auf die Erfüllung des Verfahrens einreichen;
- darf der Arbeitgeber nicht kündigen.
Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen (x+30) kann der Arbeitgeber kündigen, außer:
- der Direktor des VDAB, FOREM, ACTIRIS oder ADG hat die Frist von 30 Tagen verlängert (auf max. 60 Tage + Arbeitgeber kann beim Verwaltungsausschuss von VDAB, FOREM, ACTIRIS oder ADG Widerspruch einlegen);
- die konsultierten Arbeitnehmervertreter machen begründete Einwände geltend. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall die 4 Bedingungen erfüllen, um das Verfahren einzuhalten, und muss eine neue Bekanntmachung vornehmen (zurück zu X).
Der Direktor des subregionalen Arbeitsvermittlungsamts kann die Frist von 30 Tagen verkürzen oder auf max. 60 Tage verlängern.
Etappe 5 - Entlassung
Entlassung (Tag Y):
- nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen (X + 30);
- nach Ablauf der verlängerten Frist (max. 60 Tage) (X + 30 bis X 60);
- nach Ablauf der Frist, die vom Verwaltungsausschuss in der Berufung festgelegt wurde (X + 30 bis X + 60)
Während 30 Tagen nach der Entlassung (Y+30) kann der entlassene Arbeitnehmer die Erfüllung des Verfahrens (die 4 Stufen) anfechten, sofern die Arbeitnehmervertreter innerhalb der Frist von 30 Tagen nach der Bekanntgabe durch den Arbeitgeber bei VDAB, FOREM, ACTIRIS oder ADG (X bis X+30) eine Beschwerde in Bezug auf die Erfüllung des Verfahrens eingereicht haben.
Quellen
- KAA Nr. 24 vom 02.10.1975 betreffend das Verfahren zur Information und Konsultation der Arbeitnehmervertreter bei kollektiven Entlassungen (auf Französisch)
- KE vom 24.05.1976 zur Kollektiventlassung (auf Französisch)
- Kapitel VII des Gesetzes vom 13.02.1998 über die Bestimmungen zur Förderung der Beschäftigung (auf Französisch)
Zuständige Behörde
FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung
Generaldirektion Arbeitsrecht und juristische Studien
Telefon : 02 233 41 11
E-Mail : dej@emploi.belgique.be
Fähigkeiten : Arbeitsverträge, Organisation der Arbeit und Arbeitszeit, Information und Konsultation der Arbeitnehmer, Übergang von Unternehmen, Outplacement, Beschäftigungszellen, Outplacement im Rahmen der Beschäftigungszellen, Beschäftigungshilfen