Kündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmer

Falls im Rahmen einer Umstrukturierung Entlassungen vorgenommen werden, betreffen diese ganze Personalkategorien, im Falle einer Reorganisation oder Verringerung der Tätigkeit, oder gegebenenfalls sogar alle Personalmitglieder eines Unternehmens oder einer Abteilung, im Falle einer Betriebsschließung.

Unter diesen Personalmitgliedern, die von einer Entlassung betroffen sein können, befinden sich gegebenenfalls auch Arbeitnehmervertreter der Einspruchsorgane - Betriebsrat beziehungsweise Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz - oder nicht gewählte Kandidaten, die an Sozialwahlen teilgenommen haben, die zur Ernennung der Arbeitnehmervertreter in diesen Organen organisiert wurden.

Diese Arbeitnehmervertreter und nicht gewählten Kandidaten genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der vor ihrer Entlassung aufgehoben werden muss. Diese Aufhebung des Kündigungsschutzes erfolgt nach einem besonderen Verfahren. Die Mitglieder der Gewerkschaftsdelegation genießen ebenfalls einen Kündigungsschutz. Dieser Schutz unterscheidet sich jedoch vom Schutz der Arbeitnehmervertreter im Betriebsrat und vom Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz.

Zuständige Behörde

FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung

Generaldirektion Individuelle Arbeitsbeziehungen
Telefon : 02 233 41 11
E-Mail : rit@emploi.belgique.be
Fähigkeiten : Arbeitsverträge, Organisation der Arbeit und Arbeitszeit, Information und Konsultation der Arbeitnehmer, Übergang von Unternehmen